Im Beruf
Sich selbst besser verstehen, um ein zufriedener Mitarbeiter zu werden. Mitarbeiter und Teams verstehen, um eine bessere Führungskraft werden.
Verfahren: Pflichten durchsetzen
nach Robert Schmid
Phasenbeschreibung
- Anweisung zur Bereinigung einer festgestellten Abweichung oder Negativ-Wirkung.
- Wiederholung der Anweisung mit dem Hinweis, dass diese Anweisung das zweite mal erteilt wurde; es wird ein schriftlicher Vermerk verfasst, in dem die Kurzform der Anweisung und das Datum enthalten sind.
- Hinweis, dass die Anweisung zum dritten mal nicht ausgeführt wurde, und Aufforderung zur Stellungnahme, weshalb diese Anweisung vom Auszuführenden nicht angenommen worden ist. Hierbei wird die Stellungnahme des Betroffenen zum Kurzvermerk von Phase 2. hinzugefügt + Datumsvermerk dieses Gesprächs. Ferner wird die Entscheidung schriftlich festgelegt, ob die Anweisung in der bisherigen Form aufrechterhalten bleibt, oder ob und in welchen Punkten die Anweisung abgeändert wird.
- Es wird festgestellt, dass die Anweisung zum vierten mal nicht beachtet / befolgt wurde. Die Anweisung wird (evtl. nochmals) schriftlich verfasst, damit der Angewiesene sie nun unterschreibt. Hierbei ist ebenfalls schriftlich niederzulegen, welche Konsequenzen mit der Unterschrift des Unterzeichners verbunden sind, nämlich der rechtliche Status einer Arbeitsverweigerung, wenn der Anweisung nicht nachgekommen wird. Dieses Dokument wird mit Datum versehen.
- Schriftliche Erklärung des Anweisenden, dass die Nichtbefolgung der Anweisung einem Vertragsbruch gleichkommt, der eigentlich die angedrohten Konsequenzen nach sich ziehen sollte, dass aber eine letzte Chance zur Bereinigung der „Arbeitsverweigerung“ eingeräumt wurde. (+ Datum)
- Feststellung, dass das Toleranz-Maß überschritten wurde und ein nochmaliges Nichtbeachten der Anweisung als fristloser Entlassungs-/Trennungsgrund bewertet wird. Schriftliche Anweisung u. Datums-Vermerk.
- (Fristlose) Entlassung/Trennung ohne weiteren Kommentar.